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Bereitschaftsdienst an Wochenenden und Feiertagen (nur für Eilfälle): 



Der Bereitschaftsdienst ist ausschließlich telefonisch unter 0621 292-2302 von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr erreichbar.

Anträge/Schriftsätze, die im Rahmen des Bereitschaftsdienstes auf ihr Eilbedürfnis geprüft und in diesem Fall bearbeitet werden sollen, können ausschließlich postalisch oder per Telefax eingereicht werden.


Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen.
Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. 

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