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Nachlasssachen


Die Sprechzeiten des Nachlassgerichts finden Sie hier


Ab dem 03.06.2020 werden alle neu eingehenden Nachlassverfahren nur noch in elektronischer Form geführt.

Wir bitten Sie daher, alle Schriftsätze und Poststücke für Verfahren, deren Todesfälle sich ab dem 03.06.2020 ereignet haben, nur noch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen. Durch die elektronische Einreichung kann der erhebliche Scanaufwand vermieden werden, sodass Sie hiermit zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe beim Nachlassgericht beitragen können. Alternativ können Sie auch über eine absenderbestätigte DE-Mail einreichen (AG-Mannheim@egvp.de-mail.de).


Auf www.ejustice-bw.de wird detailliert beschrieben, wie Sie elektronisch Schriftsätze einreichen können.

Verfahrenshandlungen per E-Mail sind jedoch weiterhin nicht zulässig.

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu konkreten Nachlassverfahren aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht telefonisch beantwortet werden können, sondern ausschließlich schriftlich gestellt und beantwortet werden können.

Bitte nennen Sie bei Anfragen den Namen des Erblassers und -soweit bekannt- das Aktenzeichen des Nachlassgerichts.

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