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Geschichte

Mit Wirkung vom 1. September 1857 erhielt Mannheim ein selbstständiges Amtsgericht, das seinen Sitz im Westflügel des Schlosses nahm, der 1863 - 1865 eigens zu diesem Zwecke umgebaut und auch mit einem Gefängnisanbau versehen wurde. In den Jahren zwischen 1902 und 1904 wurde der Flügel um ein neubarockes Gebäude erweitert, in welches das Gericht 1905 umzog. Das Amtsgericht bestand personell zunächst aus drei Richtern: Zum „Oberamtsrichter“ wurde der bisherige Oberamtmann ernannt, den Titel „Amtsrichter“ erhielten die vormaligen Amtsassessoren beim Stadtamt Mannheim.

Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts bestimmten sich nach den 1864 in Kraft gesetzten neuen Justizgesetzen, die zu einer weitreichen Umgestaltung der Gerichtsverfassung und des Verfahrens führten: Als Gericht erster Instanz in Zivilrechtsstreitigkeiten fungierte das Amtsgericht, sofern der Streitwert nicht mehr als 200 Gulden betrug; war dies der Fall, so urteilte das übergeordnete Kreisgericht als Eingangsinstanz. Im Bereich der Konkurssachen bestand schon damals eine vom Gegenstandswert unabhängige amtsgerichtliche Zuständigkeit.

Die Strafgewalt des Amtsgerichts war auf die Verhängung von Freiheitsstrafen bis zu acht Wochen bzw. Geldstrafen bis zu 300 Gulden beschränkt; zudem konnten nur bestimmte Vergehen abgeurteilt werden. Die Amtsrichter agierten regelmäßig als Einzelrichter, mussten jedoch zur Schlussverhandlung in Strafsachen regelmäßig zwei Schöffen hinzuziehen. Die erste Schöffengerichtssitzung des Amtsgerichts Mannheim fand am 26. Oktober 1864 statt.

(Quelle:

  Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofgericht, Oberlandesgericht Karlsruhe)

 

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